Kleingärtnerverein „Am Weiher“ Strausberg e. V.
Staatlich anerkannte gemeinnützige Kleingärtnerorganisation
Postanschrift:
Michael Stock
Landsberger Allee 171 a
10369 Berlin
Mail: kgv-am-weiher@web.de
November 2025
Sehr geehrte Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
traditionell am Ende der Gartensaison meldet sich der Vorstand bei Ihnen.
In diesem Jahr konzentrieren wir uns auf zwei Themen und Herausforderungen, die für die Existenz und Zukunft unseres Kleingartenvereins und unserer Kleingartenanlage fundamental sind. Die anderen Themen bleiben dem Geschäftsbericht in der Mitgliederversammlung 2026 vorbehalten.
Thema 1
Wie gelingt es uns, mehr Vereinsmitglieder zur aktiven Vereinsarbeit zu gewinnen?
Unser Problem ist die geringe Bereitschaft von Vereinsmitgliedern zur Übernahme aktiver Aufgaben und Funktionen im Verein.
Wir sind immerhin ca. 170 Vereinsmitglieder. Der Vorstand besteht derzeit aus 4 Vereinsmitgliedern, wovon mindestens ein Mitglied sich im März nicht mehr zur Wahl stellen wird.
Laut unserer Satzung sind mindestens 3 anwesende Vorstandsmitglieder notwendig, um überhaupt Beschlüsse fassen zu können.
7 Vorstandsmitglieder sollten es sein, damit die Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt werden können.
Am 28.03.2026 ist der Vorstand neu zu wählen.
Gelingt es uns nicht, einen arbeitsfähigen Vorstand zu wählen, dann ist das Ende des Vereins und der Kleingartenanlage sehr nahe. Das ist keine leere Floskel, sondern die Wahrheit.
Um welche Einzelaufgaben im Vorstand geht es?
Laut Satzung mindestens:
- Vorsitzende/r
- Schatzmeister/in
- Schriftführer/in
Dazu kommen Aufgaben, wie beispielhaft:
- Organisation von Arbeitseinsätzen
- Umwelt und Ökologie
- Organisation von Vereinsveranstaltungen
- Baubeauftragter und Bearbeitung von Bauanträgen
- Organisation von Ehrungen von Vereinsmitgliedern
- Betreuung Internetauftritt
- Koordinierung und Organisation der Gemeinschaftsparzelle 27
- Pflege der Gartengeräte
Gern nehmen wir auch die Bereitschaft entgegen, als Beisitzer/in bei einzelnen Teilaufgaben den Vorstand zu unterstützen.
Technische Obleute
Weiterhin benötigen wir für einzelne Aufgaben „technische Obleute“. Diese werden vom Vorstand berufen, können aber auch Vorstandsmitglieder sein.
Das sind:
- Wasserobmann – zuständig für Wasserversorgung, Brunnen, Pumpenhaus, Rohrleitung, Wasseruhren
- Elektroobmann – zuständig für alle Fragen der Stromversorgung und Zusammenarbeit mit Fachfirmen
- Obmann für Abwasser – zuständig für die Fäkalienentsorgung und Koordinierung mit dem WSE
Gern auch unterstützende Tätigkeiten für diese Obleute.
Wichtige Aufgaben und erste Ansprechpartner sind die drei Bereichsobleute, für die wir jeweils Stellvertreter benötigen.
Dank und Appell
Ich möchte an dieser Stelle allen jetzigen Vorstandsmitgliedern und Obleuten meinen ausdrücklichen persönlichen Dank für ihr großes Engagement aussprechen.
Namentlich (und die Reihenfolge ist keine Wertung) an:
Mandy Parduhn, Andre Dilz, Michael Helbig, Annemarie Freiberg, Andreas Müller,
Oliver Quick, Lothar Käding, Hans Froh und Norbert Schulz.
Gleichzeitig appelliere ich an alle Vereinsmitglieder, auch an die vielen Neuen:
Macht mit im Vorstand, als Beisitzer, als Obleute!
Duckt Euch nicht weg, liefert Euren persönlichen Beitrag für die Gemeinschaft unseres Vereins!
Thema 2
Probleme der kleingärtnerischen Bewirtschaftung aller Parzellen unserer Kleingartenanlage als Voraussetzung für den Erhalt der Gemeinnützigkeit des Vereins und damit unserer Anlage als Kleingartenanlage
Es ist kein Geheimnis, dass fast im Jahrestakt Kleingartenanlagen in unserem Umfeld ihre Gemeinnützigkeit und damit ihren Status als Kleingartenanlage mit allen negativen Folgen für die Pächter verlieren.
Zuletzt eine Anlage in Rehfelde und im Sommer eine Anlage in Neuenhagen.
Was ist das Problem?
Diese Anlagen erfüllten nicht die Kriterien des Bundeskleingartengesetzes bzw. dessen Rechtsauslegung.
Die wichtigsten Kriterien sind:
- Die Drittelregelung, also mindestens ein Drittel der Parzellenfläche zur Erzeugung von Obst, Gemüse und anderen Früchten für den Eigenbedarf zu nutzen
- Eine ausreichende gepflegte und genutzte Beetfläche für Gemüse-, Kräuter-, Erdbeer- und Kartoffelanbau. Zuständige Landesbehörden unserer Region haben zuletzt eine Beetfläche je Parzelle von mindestens 50 m² gefordert, einschließlich Hochbeete
- Die Parzellen müssen einsehbar sein. Heckenhöhe entsprechend unserer Gartenordnung 1,20 m ab Austritt (Ausnahme Hecken innen an Eingangstoren unserer Anlage)
Sollten Stützmauern oder das Gefälle in unserer Anlage dazu führen, dass die Wege tiefer liegen und so eine Einsehbarkeit in die jeweilige Parzelle vom Innenweg nicht gegeben ist, so hat der Pächter dafür Sorge zu tragen, dass die ständige Einsehbarkeit und damit die Möglichkeit des Erkennens der Drittelregelung und Beete möglich wird, ggf. auch mit einer niedrigeren Heckenhöhe.
Im Zweifelsfall haben Behörden bei der Begehung der Gartenanlage bei fehlender Einsehbarkeit die fehlende kleingärtnerische Nutzung unterstellt.
- Bewirtschaftungsmängel, das heißt ungepflegte Gärten, in denen Unkraut und Müll überwiegen
Leider musste der Vorstand in diesem Jahr zwei Pachtverträge kündigen (Parzellen 14 und 61). - Ungenehmigte und unzulässige Bauten und Anbauten
- Laub- und Waldbäume dürfen nicht Bestandteil eines Kleingartens sein
(Ausnahme bei uns – Bäume der Stadt Strausberg)
Wenn wir mit offenen Augen durch unsere Anlage gehen, sehen wir, dass viele auch gut gepflegte Parzellen obige Kriterien nicht erfüllen.
Die Art der Gartenbegehung durch Vorstand und Obleute sollte künftig genauso erfolgen, wie es Landesbehörden tun: vom Weg aus und über die Hecke.
Natürlich soll der Kleingarten nicht nur Arbeit und Last sein, sondern auch Erholung und Freude bringen. Das geht aber nur, wenn die Regeln eingehalten werden – und zwar nicht nur bei einigen Gärten, sondern bei allen.
Erhebungsbogen und Termine
Wie in jedem Herbst bitten wir Sie, auf dem beigefügten Erhebungsbogen die erforderlichen Daten für die Berechnung der Wasser- und Energiekosten einzutragen und an den Vorstand per Mail, per Post oder über den Vereinsbriefkasten zu senden. Bitte bei Einwurf in den Vereinsbriefkasten vor Feuchtigkeit schützen.
Der Vorstand hat beschlossen, dass Pächter, die ihre Zählerstände nicht bis zum 31.12.2025 an den Vorstand gemeldet haben, mit einem Ordnungsgeld nicht unter 20 Euro (erstmaliger Verstoß) bzw. 50 Euro (wiederholter Verstoß) sowie Abmahnung im Wiederholungsfall bedacht werden.
Die Mitgliederversammlung 2026 ist für Samstag, 28.03.2026 ab 10.00 Uhr im STIC geplant.
Nach der Versammlung soll die Wasserversorgung wieder angestellt werden (vorausgesetzt es ist frostfrei).
Im Namen des Vorstandes, der Obleute und Beisitzer und natürlich persönlich wünsche ich Ihnen einen schönen Jahresabschluss 2025, einen guten Start in das nächste Jahr und schon jetzt alles Gute für die Zeit bis zur nächsten Gartensaison.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Michael Stock
Anlage: Erhebungsbogen bitte bis 31.12.25 zurücksenden
Verteiler: einmal je Parzelle, vorzugsweise per Mail, ansonsten per Post
